Tag: Grundgesetz
In tiefer Trauer …
by Markus Pachali on Jun.18, 2009, under Grundrechte, Internetzensur
(via)
Zitat des Tages: 18. Mai 2009
by Markus Pachali on May.18, 2009, under Grundrechte, Owl-Content, Zitate
Das Wort “Wunder” und das Wort “Wunden” liegen nah beieinander. Dem Wunder sind Wunden geschlagen worden. Wenn nun bei den Jubiläumsfeiern viel Weihrauch verbrannt wird, dann dient die Räucherei auch dazu, den Blick auf diese Wunden zu trüben. Von einem Stolz der Politik auf die Bürger- und Freiheitsrechte spürt man im politischen Alltag sehr wenig, seitdem ein ungeschriebenes “Grundrecht auf Sicherheit” zum Super-Grundrecht aufgestiegen ist. Das Bundesverfassungsgericht kümmert sich seit Jahren um die Grund- und Freiheitsrechte, Regierung und Bundestag kümmern sich um deren Einschränkung.
Der Gesetzgeber auf dem Gebiet der inneren Sicherheit tut so, als müsse er – mit Vorratsdatenspeicherung, Computerdurchsuchung und sonstigen Überwachungsmaßnahmen – eher den Staat vor dem Bürger schützen als den Bürger vor dem Staat. An die Stelle des Stolzes auf die Bürgerrechte ist das Vorurteil getreten, man müsse diese kleiner machen, um so mehr Sicherheit zu schaffen. So kommt es, dass das sichere grundrechtliche Fundament nicht mehr sicher ist.
Eine neue Verfassung braucht das Land
by Markus Pachali on Apr.20, 2009, under Grundrechte, Politik
Pünktlich zum 60. Geburtstag der Bundesrepublik werden aus den Reihen der SPD, besonders von Franz Müntefering, Forderungen nach einer neuen Verfassung laut. Begründung: Die jetzige sei ja ursprünglich nur als Übergangslösung bis zur Wiedervereinigung gedacht gewesen und als diese 1990 endlich kam seien die Bürger der DDR ja gar nicht gefragt worden ob sie die Verfassung der Bundesrepublich überhaupt wollen. Mittlerweile kommen von anderen Seiten noch weitere Argumente hinzu. Beispielsweise haben in den vergangenen Jahren Urteile des Bundesverfassungsgerichts neue Grundrechte geschaffen, die sich jedoch nur aus bestehenden Grundrechten ableiten aber nicht explizit im Grundgresetz finden. Das könnte man ja dann “in einem Aufwasch” ändern und die neu geschaffenen Grundrechte mit aufnehmen.
Auf den ersten Blick mögen diese Argumente für viele vielleicht erst einmal schlüssig klingen, vielleicht sind sie es sogar. Trotzdem stellt sich mir die Frage ob wir wirklich eine neue Verfassung brauchen. Ich denke, dass dem nicht so ist. Sicher, unser Grundgesetz war, als es vor 60 Jahren geschaffen wurde, nur als eine Übergangslösung geplant, da man davon ausging, dass innerhalb der nächsten Jahre die BRD und die DDR wieder vereinigt werden, erst dann sollte über eine richtige Verfassung abgestimmt werden. Aus diesem Grund heißt das Grundgesetz auch Grundgesetz und nicht Verfassung, es war ein Gesetz auf dem der junge Staat erst einmal existieren konnte, aber es gab keine Volksabstimmung darüber, wie es eigentlich bei einer Verfassung üblich ist. In den vergangenen 60 Jahren sind wir jedoch mit dieser “Übergangslösung” sehr gut gefahren und sie hat sich nicht negativ auf die Entwicklung der Gesellschaft ausgewirkt. Ganz abgesehen von dem Grundrechtsterrorismus der Minister Schäuble und neuerdings aus von der Laien. Mir ist auch nichts aus den Reihen der Bürger bekannt die 1990 Bürger der BRD wurden, dass sie mit der Verfassung unzufrieden sind oder diese benachteiligt werden.
Wenn ein Ersatz für das Grundgesetz geschaffen werden sollte sehe ich in diesem ein großen Gefahrenpotential für unsere Grundrechte. Wie Eingangs schon erwähnt schuf das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren einige neue Grundrechte wie beispielsweise das “Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung” oder das “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”. Diese Grundrechte entstanden, weil die Regierung über Gesetze versuchte Grundrechte teilweise sehr massiv einzuschränken. Wenn ein Ersatz für das Grundgesetz geschaffen werden würde sehe ich dir große Gefahr, dass auch die Grundrechte die allen Bürgern garantiert werden unauffällig hier und da ganz unauffällig mal mehr und mal weniger stark beschnitten werden könnten. Die neue Verfassung müsste ja schließlich modern sein und dem Staat die Möglichkeit geben auf Bedrohungen wie beispielsweise Terrorismus und Kinderpornographie angemessen zu reagieren.
Wenn es Herrn Münteferung & Co. jedoch “nur” um die Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern in einigen Angelegenheiten gehen sollte, dann würde es sich wohl eher anbieten wenn sich die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat mal mit Experten (nicht mit Lobbiiesten) zusammen setzen, und zur Abwechslung mal auf diese hören würden, um die Zuständigkeiten zu regeln. Und wenn man dann noch aus der Übergangslösung Grundgesetz eine wirkliche Verfassung mache will, dann könnte man dieses einfach mal dem Volk zur Abstimmung vorlegen, dann wäre auch das aus dem Weg geräumt.
Eine neue Verfassung ist sicherlich mit eines der Dinge die dieses Land jetzt und auch in absehbarer Zukunft mit am aller wenigsten braucht. Was wir viel eher und dringender brauchen sind Politiker denen der Inhalt der Verfassung bekannt ist, denen auch bekannt ist was dieser Inhalt bedeutet, wofür er steht und das es sich dabei definitiv nicht nur um irgendwelche Texte handelt die man nach Belieben und Tageslaune ändern und “neuen Gegebenheiten anpassen” kann und muss. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich bei dessen Erstellung viele Gedanken gemacht, und ich denke auch nach 60 Jahren ists dieses Grundgesetz immer noch aktuell und hat keine Anpassungen nötig
Zitat des Tages: 14. April 2009
by Markus Pachali on Apr.14, 2009, under Politik
Brüssel, Afghanistan, Antiterrorkampf; eine neue Verfassung muss also nicht zwangsläufig mehr Freiheit, mehr Demokratie und mehr Frieden bedeuten. Es kann auch das Gegenteil dabei herauskommen und für viele ist dies Grund genug, es bei dem Provisorium zu belassen.
Deutschland ratifiziert UN-Antifolterabkommen
by Markus Pachali on Jan.05, 2009, under Menschenrechte, Owl-Content, Politik
Das Bundesjustizministerium hat bekannt gegeben, dass die Bundesrepublick Deutschland das “Fakultativprotokoll zum VN-Antifolterübereinkommen” ratifiziert hat. Dafür hat man auch nur sechs Jahre gebraucht.
Am 4. Dezember 2008 hat die Bundesrepublik Deutschland die Ratifikationsurkunde zum “Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe” (OP-CAT) bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Das Fakultativprotokoll tritt dreißig Tage nach der Hinterlegung für Deutschland in Kraft.
Sechs Jahre um etwas zu ratifizieren, dass in einem demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland einer ist selbstverständlich sein sollte – und auch ist. Sowohl unser Grundgesetz, verschiedene Paragraphen in der Strafprozessordnung schließen “Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe” definitiv aus. Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen – die Deutschland anerkannt hat – schließt soetwas aus.
In Artikel 1 unserer Verfasung steht unmissverständlich “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt.” In Artikel 104 heißt es “Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“
Weder Rot-Grün unter Schröder noch Rot-Schwarz unter Merkel haben es scheinbar für Nötig emfunden dieser Sache große Priorität beizumessen. Stattdessen hat man lieber darüber diskutiert ob man nicht “potentielle Gefährder” ohne Gerichtsprozess einfach ermorden könnte oder ob man Geständnisse und Informationen die im Ausland möglicherweise unter Folter erwirkt wurden verwenden kann.
Im Nachhinein betrachtet überrascht es aber auch wieder nicht wirklich. Unsere Regierung und auch die letzte hat es mit unseren Grundrechten nicht immer so genau genommen, sie teilweise sogar ignoriert, verhöhnt oder mit Füßen getreten, da wundert es dann auch nicht mehr wenn ein solches Abkommen auf die (sehr) lange Bank geschoben wird. Selbiges betrifft die Tatsache, dass man sich scheinbar erst nach über drei Wochen genötig sah die Ratifizierung der Öffentlichkeit bekannt zu geben.
Die Regierung schafft es doch wirklich immer wieder, dass man den Eindruck bekommt, dass sie die Grundpfeiler auf denen unser Staat und unsere Gesellschaft aufgebaut ist nicht interessiert. Und denk ich an Deutschland in der Nacht …
Podcast: Die Notstandsgesetze von 1968
by Markus Pachali on Jun.07, 2008, under Grundrechte, Politik
Bei Bayern2 – Radiowissen gibt es zur Zeit einen interessanten Podcast zu den Notstandsgesetzen von 1968. Der Beitrag ist ca. 20Minuten lang und berichtet unter anderem über die ursprünglich geplanten Gesetze und davon was dazu führte, dass die Notstandsgesetze in ihrer dann letztlich verabschiedeten Fassung verabschiedet wurden. Auch wird kurz auf die aktuellen “Sicherheits”Gesetze verwiesen. Ich finds ganz interessant.
Hier geht’s zum Download (mp3).
Hier gibt es auch das Manuskript zur Sendung zum lesen.
Via: F!XMBR
Der Gesetzgeber allein entscheidet
by Markus Pachali on Jan.21, 2008, under Grundrechte, Owl-Content, Politik, Privacy, innere Sicherheit, Überwachung
Wo Grundrechte anfangen und enden, das ist nach Meinung von Wolf*an* Schäuble eine Sache, die nur der Gesetzgeber zu entscheidet hat, nicht aber die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dies sagte er in einem Interview mit der “Welt”.
Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers. Ich verstehe, dass manche Verfassungsrichter gern Ratschläge geben würden. Dazu sind sie aber nicht demokratisch legitimiert.
Eine interessante Rechtsauffassung die Herr Dr. jur.(!!!) Wolf*an* Schäuble da hat. Er sollte es eigentlich besser wissen. Wie auch Udo vom Lawblog schreibt ist diese Auffassung falsch. Artikel 1 GG sagt “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Wirft man dann noch einen Blick auf die Artikel 79 Abs. 3 und Artikel 19 Abs. 2, dann frage ich mich umso mehr wie Herr Schäuble auf die Idee kommt, dass alleine der Gesetzgeber entscheidet was er darf und was nicht, wie weit er in unsere Rechte eingreifen darf und wo Schluss ist.
Wo diese Grenzen sind hat nicht der Gesetzgeber zu entscheiden. Die Grenzen legt das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht fest, und der Gesetzgeber hat sich – genau wie jeder andere auch – daran zu halten. Die Äußerungen von Herrn Schäuble zeigen, dass er dieses System entweder nicht verstanden hat oder anzweifelt, wobei sich hier die Frage stellt was davon schlimmer ist. Was auch immer der Grund für diese Meinung sein mag, wer als (Innen-)Minister diese Meinung vertritt disqualifiziert sich damit selbst und sollte sein Amt umgehend niederlegen.
Siehe auch:
ravenhorst: Stellt Euch vor das Bundesverfassungsgericht und seinen Präsidenten!
