Tag: Bundesrat
Offenbar Einigung beim BKA-Gesetz in Sicht
by Markus Pachali on Dec.03, 2008, under BKA-Gesetz, Online-Durchsuchung, Owl-Content, Privacy, innere Sicherheit, Überwachung
Das Deutschlandradio berichtet, dass es am Abend bei einem Treffen zwischen den Bundestagsfraktionen, den Ländern und den zuständigen Ministerien zu einer ersten Einigung bei der Online-Durchsuchung gekommen sein soll. Demnach soll unter anderem die Eilfallregelung wegfallen. Im Bereich der Zusändigkeiten der LKAs und des BKA soll es ebenfalls zu einer Einigung gekommen sein. Damit wären zwei von drei Kritikpunkten ausgeräumt. Am Recht auf Aussageverweigerung zweiter Klasse für Journalisten und Ärzte scheint sich zur Zeit nichts geändert zu haben.
Sollte sich dies bewahrheiten, dann ist eine Zustimmung des Bundesrates in seiner Sitzung am 19. Dezember sehr wahrscheinlich.
Novelle zum BKA-Gesetz scheitert im Bundesrat [update]
by Markus Pachali on Nov.28, 2008, under BKA-Gesetz, Owl-Content, Politik, innere Sicherheit, Überwachung
Bei der heutigen Abstimmung im deutschen Bundesrat zur Novelle zum BKA-Gesetz gab es – wie zu erwarten – keine Mehrheit für den Umbau des BKA zur Geheimpolizei. Da bereits im Vorfeld klar war, dass das Gesetz keine Mehrheit bekommen würde wurde überlegt den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bei einer entsprechenden Abstimmung gab es jedoch auch keine Mehrheit. Der Vermittlungsausschuss kann jetzt noch von der Bundesregierung oder vom deutschen Bundestag angerufen werden.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble setzte laut einem Bericht des Handesblatt ein Ultimatum bis Weihnachten. Entweder es gebe vor Weihnachten “ohne große Änderung” noch ein Ergebnis, oder das BKA-Gesetz komme gar nicht mehr zustande. Hoffen wir also, dass er Wort hält und es bis Weihnachten keine Einigung gibt. Das wäre doch dann ein schönes Weihnachtsgeschenk für alle die sich bis jetzt immer wieder gegen die Gesetzesnovelle ausgesprochen und engagiert haben.
Was ich nicht verstehe ist Schäubles Äußerung, dass Deutschland “ein sicheres Land” bleiben werde, auch wenn die Gesetzesnovelle entgültig scheitern sollte. Wenn wir auch ohne die neuen Befugnisse für das BKA in einem sicheren Land leben könne, warum braucht das BKA diese Befugnisse dann überhaupt? Mal ganz davon abgesehen, dass ich denke, dass wir nur ohne die Gesetzesnovelle in einem sicheren Land leben können, da wir nur so sicher sein können, dass es von Seiten des BKA nicht zu unverhältnismäßig tiefen Eingriffen in die Grundrechte von Verdächtigen und noch schlimmer von Unbeteiligten. Hoffen wir also, dass wir unser Weihnachtsgeschenk bekommen.
[update] Die Welt berichtet Vize-Gerierungssprecher Thomas Steg hat mitgeteilt, dass sich die Bundesregierung entschieden hat den Vermittlungsausschuss anzurufen. [/update]
Tagesschau.de: Bundesrat stoppt BKA-Gesetz
Welt: Bundesrat stoppt umstrittenes BKA-Gesetz
Spiegel Online: Terrorabwehr: Schäubles BKA-Gesetz scheitert im Bundesrat
heise: Keine Mehrheit im Bundesrat für das BKA-Gesetz
Auch SPD in Sachen-Anhalt offenbar auch gegen mehr Befugnisse für BKA
by Markus Pachali on Nov.18, 2008, under BKA-Gesetz, Owl-Content, Politik, innere Sicherheit
“Ich gehe davon aus, dass wir dem Gesetz nicht zustimmen werden“, sagte ein Sprecher des stellvertretenden Ministerpräsidenten Jens Bullerjahn (SPD), der Berliner Zeitung. Dies berichtet die Zeit in der Online-Ausgabe und tagesschau.de. Demnach würde es 42 zu 27 Stimmen gegen die Novelle zum BKA-Gesetz im Bundesrat stehen.
Kommt es im Bundesrat nicht zu einer Mehrheit für die Novell zum BKA-Gesetz, wird voraussichtlich der Vermittlungsausschuss angerufen. Der Landesverband Schleswig-Holstein der SPD hatte das bereits angeregt. Scheitern wird das Gesetz hier wohl nicht, aber es können ihm ein paar Zähne gezogen werden. So könnte beispielsweise die Eilfallregelung für viele Maßnahmen aus dem Gesetz entfernt werden und das Recht auf Aussageverweigerung für Ärzte und Journalisten wiederhergestellt werden.
Verfassungskonform wäre das Gesetz damit zwar immer noch nicht, aber die Gefahr von unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen ist damit zumindest reduziert. Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht wird das Gesetz aber trotzdem werden.
Zitat des Tages: 17. November 2008
by Markus Pachali on Nov.17, 2008, under Politik, innere Sicherheit
Jeder, der dafür sorgt, dass das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung scheitert, begeht eine gute Tat. Er schafft die Voraussetzung dafür, dass die Vorschriften im Vermittlungssausschuß generalüberholt werden können. Wer im Bundesrat gegen das BKA-Gesetz stimmt, macht sich verdient um den Rechtsstaat. Und er bringt dem Grundgesetz ein schönes Geschenk zum sechzigsten Jubiläum.
Freiberg hält Novelle zum BKA-Gesetz für nicht ausreichend
by Markus Pachali on Nov.16, 2008, under BKA-Gesetz, Online-Durchsuchung, Owl-Content, Politik, innere Sicherheit, Überwachung
In einem vorab veröffentlichten Interview mit der Wochenzeitung “Das Parlament” betonte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Konrad Freiberg, dass er die am Mittwoch vom Bundestag beschlossene Novelle zum BKA-Gesetz nicht für ausreichend hält. “Ich glaube, dass die jetzige Regelung noch besser hätte ausfallen können, insbesondere was die richterliche Kontrolle betrifft“, betont er gegenüber “Das Parlament”. Alle redeten immer von Kontrolle und Rechtsstaat, “aber keiner beachtet, dass der Rechtsstaat auch seinen Preis hat.” Dafür müsste es mehr Richter geben, so Freiberg.
Mal ganz davon abgesehen, dass einige Maßnahmen und Befugnisse auch mit richterlichem Beschluss noch zu weit gehen, die Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten verwischen und unverhältnismäßig tief in Grundrechte eingreifen, so dass sich eine weitere Diskussion darüber eigentlich erübrigen sollte, stellt sich mir hier die Frage warum Herr Freiberg immer wieder die Abschaffung von richterlicher Kontrolle der Maßnahmen fordert anstatt die Einstellung von mehr Richtern. Dafür würde er auch mehr Unterstützer bekommen, da viele Gerichte überlastet sind und mehr Richter benötigen.
Man kann den Eindruck bekommen, dass Herr Freiberg die Prinzipien des Rechtsstaates nicht verstanden hat. Angesprochen darauf, dass das BKA die Wohnung zur Installation des sogenannten Bundestrojaners nicht betreten darf antwortet er “Es ist paradox: Das heimliche Betreten ist zwar verboten, die Wohnung darf aber bei Delikten mit einer wesentlich niedrigeren Schwelle durchsucht werden.” Das Wohnungen bereits bei wesentlich geringeren Straftaten als Terrorismus (wie auch immer man diesen nun genau definiert) durchsucht werden dürfen ist zwar richtig, trotzdem gibt es hier einen Unterschied. Die”normale” Wohungs- oder Hausdurchsuchung findet öffentlich und für gewöhnlich im Beisein des Beschuldigten und von Zeugen statt. Die Online-Durchsuchung jedoch findet verdeckt und heimlich statt, so dass der Betroffene davon nichts mitbekommt. Das ist ein ziemlich großer Unterschied.
Auch in Sachen Kontrolle der Tätigkeiten des BKA scheint bei Herrn Freiberg dringend Nachhilfeunterricht nötig zu sein. Im Bezug auf die Gefahren der Verwischung der Grenzen zwischen Polizei und Geheimdienst sagt er “Ich will nicht verhehlen, dass da Gefahren bestehen. [...] Das ist eine Frage der rechtsstaatlichen Kontrolle, auf der wir auch weiterhin bestehen.” Eine Kontrolle des BKA ist jedoch gar nicht vorhanden. Durch die Novelle wurde diese sogar abgeschafft. Bevor die Novelle in Kraft titt wird das BKA noch durch die Generalbundesanwaltschaft kontrolliert und emfängt anweisungen von dort. Durch die Novelle übernimmt das BKA Aufgaben die vorher in den Aufgabenbereich der Generalbundesanwaltschaft gefallen sind. Dadurch kommt es hier zu überschneidungen der Zuständigkeiten. Diese Problematik wurde auch von Prof. Dr. Hansjörg Geiger in der Anhörung im Innenaussuschss des Bundestages kritisiert, stieß jedoch auch taube Ohren. Hinzu kommt, dass ich bis jetzt nicht mitbekommen habe, dass die GdP jemals Kontrolle des BKA gefordert hat, eher im Gegenteil.
Allgemein scheint Herr Freiberg die These zu vertreten, dass zur Rettung von Menschenleben jeder Grundrechtseingriff, sei er auch noch so tief, recht ist. Kontrolliert werden müssen diese Eingriffe dann auch nicht unbedingt, schließlich sind die entschrechenden Maßnahmen “keine Masseninstrumente und werden nur im Einzelfall angewendet“. Wird eine Maßnahme also nur selten eingesetzt wiegt der Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen also weniger schwer als wenn die Maßnahme häufig eingesetzt wird. Interessante Theorie.
Ob die Maßnahmen und Befugnisse alle wirklich recht- und verfassungsmäßig sind, da scheint sich Herr Freiberg dann aber doch nicht mehr so sicher. Er vertraut zwar auf die Prüfung durch Justiz- und Innenministerium, will aber nicht ausschließen, dass die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe “zu dem Ergebnis führt, dass Verbesserungen oder Änderungen nötig sind.“
Ich habe den Eindruck, dass Herr Freiberg sich hier mit seinen Aussagen mehr als nur einamal in Widersprüche verstrickt. Einerseits sagt er, dass alle Maßnahmen okay sind, andererseits will er nicht ausschließen, dass das Bundesverfassungsgericht einige Sachen beschränken oder sogar kassieren wird. Verstehen muss man das nicht, oder?
Vielleicht haben wir aber ja auch Glück und das Bundesverfassungsgericht muss sich gar nicht mit dem Gesetz befassen. So wie es im Moment aussieht bekommt das Gesetz im Bundesrat nämlich keine Mehrheit. Dies berichten Netzpolitik und Futurezone. Hoffen wir das Beste, aber rechnen wir aus gleichzeitig damit, dass sich die SPD wie ein Dominostein verhält. Einmal schräg angucken und sie kippt um.
Negative Halbwertszeiten
by Markus Pachali on Nov.25, 2007, under Grundrechte, Owl-Content, Politik, Privacy, Vorratsdatenspeicherung
Am 9. November hat der deutsche Bundestag die Vorratsdatenspeicherung durch gewunken, und somit einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat und Generalverdacht für alle Bürger gemacht. Doch dies ist leider noch nicht die Spitze des Eisberges welcher sich in diesem Fall Vorratsdatenspeicherung nennt. Wie heise berichtet plant der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates den Zugriff auf die Vorratsdaten auszuweiten. So soll nach den Plänen des Rechtsausschusses auch Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen erhalten. Beschlossen werden soll das ganze in der Plenarsitzung der Länderchefs am kommenden Freitag.
Mir stellt sich jetzt die Frage ob Raubkopierer mit ihrem Handeln nun auch unsere Freiheitliche Demokratische Grundordnung gefährden und deshalb zu Terroristen erklärt werden müssen (bis jetzt waren sie ja nur Verbrecher). Oder haben wir es hier mal wieder mit dem schon – unter anderem von den Daten der LKW-Maut – bekannten Phänomen “Wenn wir die Daten schon haben dann auf für alles verwenden was nicht bei drei von Karlsruhe kassiert wird”, gepaart mit extremer Lobbyarbeit der GVU, zu tun? Es steht zu befürchten, dass eher letzteres der Grund ist, und das ist erschreckend. Ein Gesetz das unsere Grundrechte aufs schärfste verletzt, noch nicht einmal in Kraft getreten ist und gegen das eine Verfassungsbeschwerde ansteht wird schon zu diesem Zeitpunkt zweckentfremdet. Wenn es für diese Art Gesetze ein Art Halbwertszeit gibt, in der sie nicht Zweckentfremdet werden, dann ist diese mittlerweile im negativen Bereich angekommen.
Dieses Verhalten zeigt wiedereinmal sehr deutlich wie viel Respekt und Achtung einige Politiker vor unseren Grundrechten, der Verfassung und dem Bundesverfassungsgericht haben. Es ist einfach nur erschreckend – aber das sagte ich ja schon.
Siehe auch: