Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Vorratsdatenspeicherung haben sich scheinbar einige kreative Hacker näher mit der Webseite von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble beschäftigt, diese ein bisschen Umgestaltet und einen Link auf die Webseite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gesetzt.
Zum Urteil findet sich auf Zeit Online auch ein sehr guter Kommentar von Kai Biermann.
Zitat aus dem Urteil: “Die in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen bringen selbst keine Strafverfolgung durch die Behörden der Mitgliedstaaten mit sich.”
Das ist geradezu zynisch. Was das alles für die Bürger Europas bedeuten könnte? Egal, solange die Vorschriften sich nicht selbst widersprechen. [...] Man kann das Arbeitserleichterung nennen. Aber auch bürokratisch im üblen Sinn. Oder feige.
Auch wenn der der Europäische Gerichtshof sich in diesem Urteil nicht mit der Frage beschäftigt hat ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Menschenrechte verstößt besteht noch Hoffnung. Das Bundesverfassungsgericht kann die anhängige Verfassungsbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof verweisen und diesen auffordern zu klären ob die Vorratsdatenspeicherung gegen die Menschenrechte verstößt. Wir werden uns also noch weiter mit diesem, unsere Grundgrechte massiv verletzenden, Gesetz herumschlagen müssen. Die Hoffnung aufgaben sollten wir jedoch nicht.
