Der Präsident des Bundeskriminalamt (BKA) hat sich auf dem CAST-Forum für Forensik und Internetkriminalität unter anderem auch zu den Plänen der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Zugriff auf Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten von Internetprovidern (ISP) sperren zu lassen. Laut heise.de nannte er den Vorschlag eine sinnvolle Maßnahme und sagte wörtlich:
“Wir haben hier ein massives Problem, vor dem man nicht die Augen verschließen sollte. Wenn wir den Anstieg der Kinderpornografie nicht stoppen können, was ist dann in einem Rechtsstaat alles eigentlich noch möglich?”
Das man vor solchen – vorsichtig formuliert – Schweinereien nicht die Augen verschließen darf, da kann man Herrn Zierke sicherlich nur zustimmen. Allerdings verstehe ich nicht warum dann einfach nur der Zugriff auf die Seiten gesperrt werden soll. Das ist doch nix anderes als die Augen davor zu verschließen, “Ich kanns nicht mehr sehen, also ist es auch nicht mehr da.” Ein Verhalten, das man sonst nur von kleinen Kindern und sprichwörtlich vom Vogelstrauß kennt.
Bei solchen Vorschlägen bekomme ich immer wieder den Eindruck, dass sich die Personen von denen die Vorschläge stammen sich nicht wirklich mit der Materie von der sie reden auseinander gesetz haben. Wenn man in diesem speziellen Fall etwas erreichen will, dann muss man die Betreiber der Server ausfindig machen (whois-Abfragen sollen gar nicht mal so schwer sein), diese gegebenen Falls mit Internationalen Haftbefehlen verfolgen und mit einem Beschluss eines Richters die Server im rechenzentrum beschlagnahmen. Kinderpornographie ist schließlich nicht nur in Deutschland verboten.
Solche Maßnahmen haben vieles mit dem “Security Theater” bei der inneren Sicherheit zu tun. Man will zeigen, dass man was unternimmt, aber wirklich was bewirken können die Maßnahmen nicht, abgesehen davon, dass Unschuldige in Mitleidenschaft geraten.
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Leider ist es in der Praxis nicht ganz so einfach. Bereits die Ermittlung des Seitenbetreibers ist in vielen Fällen praktisch unmöglich, da sich Seiten anonym (z.B. über Rechtsanwälte) registrieren lassen. Und wird ein Server ohne Ermittlung des Betreibers an einem Ort geschlossen, taucht er kurze Zeit später an einem anderen Ort wieder auf.
In Sachen Sperrung kann ich dir aber nur voll und ganz zustimmen: Vogel Strauß hilft nicht. Und das umso mehr, da die Nutzer dieser Seiten in den meisten Fällen Anonymizer einsetzen, von denen viele die deutschen Seitensperrungen unwirksam machen. Solche Aktionen klingen nur gut, wirksam sind sie nicht.
Vor allem ist ja das Problem: Die Sicherheitsbehörden müssen überhaupt erstmal von diesen Seiten erfahren, die dann auf die Sperrliste stellen, das muss an die Provider vermittelt werden und die müssen sperren. Bis dahin haben sicher viele schon diese Seiten angeklickt, womit die Sperrung nur nachträglich hilft.
Interessant finde ich ja die Vermutung, dass die Menge an kinderpornographischen Materials ansteigen würde. Mich interessiert brennend, woher er solche Statistiken kennt. Denn mit der Kinderpornographie ist es doch wie mit der Schwarzarbeit: Sie wird am Staat vorbei “geschmuggelt”, und schon bei der Schwarzarbeit wissen die Behörden nicht, ob nun 1 oder 4 oder 40 Mrd. Euro jedes Jahr schwarz verdient werden.
Vor allem finde ich es auch blödsinnig, so eine Maßnahme mit der “Erhöhung der Anzahl an Kinderpornographie” zu begründen: Meint der Herr Oberbundespolizeichef etwa, dass wenn die Zahl stagnieren würde es weniger bedeutsam wäre, die Kinderpornographie zu bekämpfen?
Ich denke nicht, aber dennoch: Durch einfache Sperrung der Seiten wird man dieses Problem nicht los. Vor allem nicht mit den IP-Sperren, die der BKA-Chef fordert.
Übrigens forderte er im selben Artikel auch die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung… Sorry, aber das BKA wird langsam echt zur Stasi, und in dem Fall müssten wir es sofort abschaffen, da es keine Verquickung von Polizei und Geheimdienst geben dürfte!