Das Deutschlandradio berichtet, dass es am Abend bei einem Treffen zwischen den Bundestagsfraktionen, den Ländern und den zuständigen Ministerien zu einer ersten Einigung bei der Online-Durchsuchung gekommen sein soll. Demnach soll unter anderem die Eilfallregelung wegfallen. Im Bereich der Zusändigkeiten der LKAs und des BKA soll es ebenfalls zu einer Einigung gekommen sein. Damit wären zwei von drei Kritikpunkten ausgeräumt. Am Recht auf Aussageverweigerung zweiter Klasse für Journalisten und Ärzte scheint sich zur Zeit nichts geändert zu haben.
Sollte sich dies bewahrheiten, dann ist eine Zustimmung des Bundesrates in seiner Sitzung am 19. Dezember sehr wahrscheinlich.
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