Freiberg hält Novelle zum BKA-Gesetz für nicht ausreichend

In einem vorab veröffentlichten Interview mit der Wochenzeitung “Das Parlament” betonte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Konrad Freiberg, dass er die am Mittwoch vom Bundestag beschlossene Novelle zum BKA-Gesetz nicht für ausreichend hält. “Ich glaube, dass die jetzige Regelung noch besser hätte ausfallen können, insbesondere was die richterliche Kontrolle betrifft“, betont er gegenüber “Das Parlament”. Alle redeten immer von Kontrolle und Rechtsstaat, “aber keiner beachtet, dass der Rechtsstaat auch seinen Preis hat.” Dafür müsste es mehr Richter geben, so Freiberg.

Mal ganz davon abgesehen, dass einige Maßnahmen und Befugnisse auch mit richterlichem Beschluss noch zu weit gehen, die Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten verwischen und unverhältnismäßig tief in Grundrechte eingreifen, so dass sich eine weitere Diskussion darüber eigentlich erübrigen sollte, stellt sich mir hier die Frage warum Herr Freiberg immer wieder die Abschaffung von richterlicher Kontrolle der Maßnahmen fordert anstatt die Einstellung von mehr Richtern. Dafür würde er auch mehr Unterstützer bekommen, da viele Gerichte überlastet sind und mehr Richter benötigen.

Man kann den Eindruck bekommen, dass Herr Freiberg die Prinzipien des Rechtsstaates nicht verstanden hat. Angesprochen darauf, dass das BKA die Wohnung zur Installation des sogenannten Bundestrojaners nicht betreten darf antwortet er “Es ist paradox: Das heimliche Betreten ist zwar verboten, die Wohnung darf aber bei Delikten mit einer wesentlich niedrigeren Schwelle durchsucht werden.” Das Wohnungen bereits bei wesentlich geringeren Straftaten als Terrorismus (wie auch immer man diesen nun genau definiert) durchsucht werden dürfen ist zwar richtig, trotzdem gibt es hier einen Unterschied. Die”normale” Wohungs- oder Hausdurchsuchung findet öffentlich und für gewöhnlich im Beisein des Beschuldigten und von Zeugen statt. Die Online-Durchsuchung jedoch findet verdeckt und heimlich statt, so dass der Betroffene davon nichts mitbekommt. Das ist ein ziemlich großer Unterschied.

Auch in Sachen Kontrolle der Tätigkeiten des BKA scheint bei Herrn Freiberg dringend Nachhilfeunterricht nötig zu sein. Im Bezug auf die Gefahren der Verwischung der Grenzen zwischen Polizei und Geheimdienst sagt er “Ich will nicht verhehlen, dass da Gefahren bestehen. [...] Das ist eine Frage der rechtsstaatlichen Kontrolle, auf der wir auch weiterhin bestehen.” Eine Kontrolle des BKA ist jedoch gar nicht vorhanden. Durch die Novelle wurde diese sogar abgeschafft. Bevor die Novelle in Kraft titt wird das BKA noch durch die Generalbundesanwaltschaft kontrolliert und emfängt anweisungen von dort. Durch die Novelle übernimmt das BKA Aufgaben die vorher in den Aufgabenbereich der Generalbundesanwaltschaft gefallen sind. Dadurch kommt es hier zu überschneidungen der Zuständigkeiten. Diese Problematik wurde auch von Prof. Dr. Hansjörg Geiger in der Anhörung im Innenaussuschss des Bundestages kritisiert, stieß jedoch auch taube Ohren. Hinzu kommt, dass ich bis jetzt nicht mitbekommen habe, dass die GdP jemals Kontrolle des BKA gefordert hat, eher im Gegenteil.

Allgemein scheint Herr Freiberg die These zu vertreten, dass zur Rettung von Menschenleben jeder Grundrechtseingriff, sei er auch noch so tief, recht ist.  Kontrolliert werden müssen diese Eingriffe dann auch nicht unbedingt, schließlich sind die entschrechenden Maßnahmen “keine Masseninstrumente und werden nur im Einzelfall angewendet“. Wird eine Maßnahme also nur selten eingesetzt wiegt der Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen also weniger schwer als wenn die Maßnahme häufig eingesetzt wird. Interessante Theorie.

Ob die Maßnahmen und Befugnisse alle wirklich recht- und verfassungsmäßig sind, da scheint sich Herr Freiberg dann aber doch nicht mehr so sicher. Er vertraut zwar auf die Prüfung durch Justiz- und Innenministerium, will aber nicht ausschließen, dass die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe “zu dem Ergebnis führt, dass Verbesserungen oder Änderungen nötig sind.

Ich habe den Eindruck, dass Herr Freiberg sich hier mit seinen Aussagen mehr als nur einamal in Widersprüche verstrickt. Einerseits sagt er, dass alle Maßnahmen okay sind, andererseits will er nicht ausschließen, dass das Bundesverfassungsgericht einige Sachen beschränken oder sogar kassieren wird. Verstehen muss man das nicht, oder?

Vielleicht haben wir aber ja auch Glück und das Bundesverfassungsgericht muss sich gar nicht mit dem Gesetz befassen. So wie es im Moment aussieht bekommt das Gesetz im Bundesrat nämlich keine Mehrheit. Dies berichten Netzpolitik und Futurezone. Hoffen wir das Beste, aber rechnen wir aus gleichzeitig damit, dass sich die SPD wie ein Dominostein verhält. Einmal schräg angucken und sie kippt um.

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