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Bayern erlaubt Online-Durchsuchung

by Markus Pachali on Jul.12, 2008, under Bundes-Trojaner, Online-Durchsuchung, Owl-Content, Politik, Privacy, innere Sicherheit, Überwachung

Bereits am 3. Juli hat der bayrische Landtag mit den Stimmen der allein regierdenden CSU Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Landes mit Gesetzesänderungen die Erlaubnis erteilt sogenannte Online-Durchsuchungen durchzuführen. Bayern ist damit – nach Nordrhein-Westfalen, desssen Gesetz allerdings im Februar vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde – vor dem Bund eines der ersten Bundesländer das diese Ermächtigungen für seine Sicherheitsbehörden in die entsprechenden Gesetze aufnimmt. Die Opposition – darunter SPD und Grüne – verweigerten den Gesetzesänderungen ihre Zustimmung, da sie diese für verfassungswiedrig erachten.

Wenn von Verdächtigen unter anderem eine “dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” aus geht, dann dürfen sogenannte Online-Durchsuchungen auf den “Informationstechnischen-Systemen” der Verdächtigen durchgeführt werden. Alleine mit dieser Formulierung ist das Gesetz – entgegen den Behauptungen von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann – verfassungswiedrig. Im Grundsatzurteil zur Online-Durchsuchung vom Februar 2008 sprechen die Richter des Bundesverfassungsgerichtes von “Leib, Leben und Freiheit” einer Person und nicht wie die Väter und Mütter des bayrischen Gesetzes von “Leib, Leben oder Freiheit” einer Person. Diese nur leicht von einander abweichenden Formulierungen definieren eine vollkommen andere Ansatzschwelle für entsprechende Maßnahmen.

In zwei Punkten unterscheidet sich das Gesetz gravierend vom Entwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes welche zur Zeit auf Bundesebene verhandelt wird. Zum einen dürfen die Ermittler bei Gefahr für höchste Rechtsgüter auf den Betroffenen Systemen auch Daten löschen oder verändern. Vermutlich erhofft man sich so zum Beispiel einen Bombenanschlag zu verhindern in dem man die Baupläne für die Bombe vernichtet oder so verändert, dass diese nicht zur Detonation gebracht werden kann. Zum anderen dürfen die Ermittler die Wohnung der Verdächtigen betreten um die Spionage-Software auf den PCs der Verdächtigen zu installieren. Dieser Punkt hatte auf Bundesebene zu heftigen Diskussionen geführt, so dass Bundesinnenminister Schäuble letztendlich einlenken musste und den Punkt aus dem Entwurf strich. In Bayern ist dies nun erlaubt. Einige Kritiker sprechen hier von heimlichen Wohnungsdurchsuchungen.

Sämtliche Maßnahmen dürfen nicht nur gegen die Verdächtigen selber sondern auch gegen unbeteiligte Dritte aus dem Umfeld der Verdächtigen eingesetzt werden. Unter anderem aus diesem Grund kündigte SPD-Fraktionsmitglied Florian Ritter eine Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht an. Er warf der bayrischen Staatsregierung vor “nichts aus den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gelernt” und er gehe davon aus, dass kein Gericht die ausgespäten Daten aus einer Online-Durchsuchung, die basierend auf diesem Gesetz, durchgeführt wird als Beweismittel anerkennen wird, da nicht sichergestellt werden kann, ob die Daten verändert wurden oder nicht. Ich kann mich in dieser Argumentation Herrn Ritter nur anschließen. Die Erfolgsaussichten für seine Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht sehe ich als ziemlich gut. Wir haben hier denke ich ein weiteres sogenanntes “Sicherheitsgesetz” welches in Karlsruhe scheitern wird. Ich befürchte es wird nicht das letzte sein.

Quelle:

Heise-Online

Welt-Online

Siehe auch:

FreiheIT-Blog: Bayerntrojaner beschlossen

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