Neues zum BKA-Gesetz
by Markus Pachali on Apr.17, 2008, under BKA-Gesetz, Bundes-Trojaner, Grundrechte, Online-Durchsuchung, Owl-Content, Politik, Privacy, innere Sicherheit, Überwachung
Nachdem sich Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypris in den letzten Tagen über die letzten Details zum BKA-Gesetz (BKAG) einig geworden sind liegt dies nun den Ländern zur Einsicht vor.
Eine Pressemitteilung des Bundesinnenministerium und ein Artikel der Süddeutschen Zeitung – welcher scheinbar eine Kopie des Entwurfes zugespielt wurde – lassen erste Informationen zum Inhalt und desses Ausmaß erahnen.
Neben den polizeilichen Standardbefugnissen sollen dem BKA besondere Mittel der Datenerhebung, hierzu gehört auch die so genannte Online Durchsuchung, sowie die Möglichkeit der Ausschreibung zur Polizeilichen Beobachtung und der Rasterfahndung zur Verfügung gestellt werden.
Heißt es in der Pressemitteilung des BMI. Durch diese neuen polizeilichen Befugnisse erlangt das BKA eine Position in der es zum einen als Polizeibehörde und zum anderen auch weiterhin als Inlandsgeheimdienst tätig sein kann. Dies würde der Aussage des BMI widersprechen, dass das Gesetz verfassungskonform sei.
Wie nicht anders zu erwarten wird das Gesetz als zwingend notwendig beschrieben um auf die Änderungen in der Gefahrenlage – insbesondere durch den Terrorismus – besser und schneller reagieren zu können.
Durch die mit diesem Entwurf vorgesehenen Ergänzungen des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) wird die Gefahrenabwehr im Bereich des internationalen Terrorismus optimiert. Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält für die Terrorismusbekämpfung erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr und die hierfür erforderlichen Befugnisse. Es wird somit – ebenso wie es allgemein bei den Landespolizeibehörden bereits der Fall ist – in diesem Bereich sowohl für die Strafverfolgung als auch für die Gefahrenabwehr zuständig sein. Damit können künftig praktische Hindernisse in der Aufspaltung der Kompetenz zwischen dem Bund und den Ländern gerade in Fällen hoher terroristischer Bedrohung, die oftmals sehr zeitnahes Handeln erfordert, vermieden werden.
Die neuen Befugnisse die das BKA nach dem Gesetzentwurf erhalten soll lesen sich wie ein Who-is-Who der Albträume von Bürgerrechtlern und Datenschützern. Geht es nach Herrn Schäuble und Frau Zypris, dann darf das BKA in Zukunft die Rasterfahndung zur Suche nach Verdächtigen einsetzen, sind diese aufgespürt, dann dürfen deren Wohnungen sowohl mit akustischen als auch mit optischen Wanzen versehen werden und auf deren PC der “Bundestrojaner” installiert werden. Zum installieren des “Bundestrojaners” darf die Wohnung nicht betreten werden, zur Installation der Wanzen schon. Desweiteren soll das BKA auch die Befugnis erhalten eine sogenannte Quellen-Telekommunikations-Überwachung durchzuführen, dabei werden Gespräche die zum Beispiel via Voice over IP (VoIP) geführt werden (Skype) vor dem Verschlüsseln mitgeschnitten und an das BKA übertragen. Genaueres dazu siehe hier.
Viele dieser Maßnahmen waren in der Vergangenheit immer wieder heftig in die Kritik geraten, da Datenschützer und Bürgerrechtler durch diese Maßnahmen einen massiven Angriff auf die Privatsphäre der Betroffenen sahen und teilweise auch deren Effektivität und Machbarkeit anzweifelten. Als Prominente Beispiele sind hier die Online-Durchsuchung und die Rasterfahndung zu nennen. Zur Online-Durchsuchung fällte das Bundesverfassungsgericht erst im März ein entsprechendes Urteil welches diese Maßnahme sehr stark ein- und beschränkte. Dies wird nun versucht im BKA-Gesetz umzusetzen. Auch die Rasterfahndung geriet in der Vergangenheit öfters in die Kritik. Zuletzt als im Rahmen der Fahndung nach Konsumenten und Vertreibern von Kinderpornografie (Operation Mikado) die Daten von 22 Millionen Kreditkartenbesitzern geprüft wurden, bei der es auch zu einigen “false positives” kam.
Die meisten Methoden und Befugnisse die hier dem BKA in die Hände gegeben werden mögen sicherlich in einigen konkreten Fällen für die polizeiliche Arbeit bei Ermittlungen gegen mutmaßliche Terroristen unerlässlich sein. Ist es einmal unerlässlich das sie zum Einsatz kommen – nur in solchen Fällen sollte ihr Einsatz auch erlaubt sein – dann muss dieser Einsatz unter strengen gesetzlichen Reglungen und unter der Kontrolle eines Richters stattfinden, ansonsten besteht die Gefahr, dass Unschuldige betroffen und in ihren Rechten und Freiheiten ungerechtfertigt eingeschränkt werden.
Da viele der vergangenen Gesetzesentwürfe und Gesetze der Bundes- aber auch verschiedenen Landesregierungen alles andere als immer ganz verfassungskonform war würde es mich wundern wenn dies hier der Fall sein sollte. Bei der Häufung von so vielen Maßnahmen die tief in die Privatsphäre der Betroffenen eingreift müssen wir die Augen besonders weit offen haben und wachsam sein um zu verhindern, dass Gesetze die der Gesellschaft mehr schaden als nutzen umgesetzt werden. Wenn es sein muss muss auch hier wieder das Bundesverfassungsgericht angerufen werden damit das Gesetz geprüft und notfalls kassiert wird. Wie werden in nächster Zeit sicherlich noch mehrmals von diesem Gesetz hören und sicherlich nicht unbedingt erfreuliches, also Augen auf und wachsam sein, es geht hier um unsere Grundrechte und Freiheiten.
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April 18th, 2008 on 15:10
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April 18th, 2008 on 17:48
[...] Neues zum BKA-Gesetz (Open Mind Blog) Da viele der vergangenen Gesetzesentwürfe und Gesetze der Bundes- aber auch verschiedenen Landesregierungen alles andere als immer ganz verfassungskonform war würde es mich wundern wenn dies hier der Fall sein sollte. Bei der Häufung von so vielen Maßnahmen die tief in die Privatsphäre der Betroffenen eingreift müssen wir die Augen besonders weit offen haben und wachsam sein um zu verhindern, dass Gesetze die der Gesellschaft mehr schaden als nutzen umgesetzt werden. Wenn es sein muss muss auch hier wieder das Bundesverfassungsgericht angerufen werden damit das Gesetz geprüft und notfalls kassiert wird. [...]
April 18th, 2008 on 19:01
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