Auch beim begründeten Verdacht von Straftaten (Autodiebstahl, Prostitution etc.) darf eine derartige Durchsuchung nicht durchgeführt werden. Der spionierte Zugriff auf die Festplatte schneidet derart in das Grundrecht der Privatsphäre ein, das diese Art der Informations- Beschaffung nicht rechtens ist.
Die Würde des Menschen ist un an Tastbar.
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Hier veröffentliche, sofern es meine Zeit zulässt, Kommentare zu Themen die mich interessieren und bewegen. Primär befasse ich mich unter anderem mit den Themen Linux, und Open Source im allgemenen, IT-Sicherheit, Fotografie und dem Grundrechtsterrorimus der seit einigen Jahren von einigen Mitgliedern unserer Regierung betrieben wird.
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April 19th, 2008 on 10:33
Auch beim begründeten Verdacht von Straftaten (Autodiebstahl, Prostitution etc.) darf eine derartige Durchsuchung nicht durchgeführt werden. Der spionierte Zugriff auf die Festplatte schneidet derart in das Grundrecht der Privatsphäre ein, das diese Art der Informations- Beschaffung nicht rechtens ist.
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