100 Tage Vorratsdatenspeicherung

Eigentlich sind es bereits 101 Tage, aber wollen wir in dem Fall mal nicht so kleinlich sein. Seit also nun mehr 100 Tagen ist das Gesetz zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung in Kraft. 100 Tage in denen einige Dinger passiert sind, sowohl negatives als auch zumindest irgendwie Ansatzweise positives. Aber eines nach dem enderen.

100 Tage in denen die gesamte Telekommunikation mittels Telefon und Handy Erfasst und Protokolliert wird. Wer, wann, mit wem, wie lange, wo, alles wird gespeichert. Dass solche Maßnahmen für die Betroffenen teilweise nicht ohne Folgen bleibt wurde vorher schon von Kritikern immer wieder erwähnt und hat sich letztendlich auch Bewahrheitet. Aus einer Umfrage die der berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik – welcher auch die Sammelverfassungsbeschwerde mit über 34.000 Unterstützern betreut – geht hervor welche Folgen das verdachtsunabhängige Massenspeichern hat. Anrufe bei der Telefonseelsorge und Beratungsstellen (zum Beispiel für Drogenabhängige oder Missbrauchsopfern) bleiben aus, weil befürchtet wird, dass aus diesen Anrufen irgendetwas geschlussfolgert werden könnte. Klienten wollen am Telefon mit ihren Rechtsanwälten und Steuerberaten nichts mehr besprechen sondern bestehen auf persönliche Gespräche – teilweise unter freiem Himmel und mit ausgeschaltetem Handy.

Einen – zumindest in sehr sehr kleinen Ansätzen – Lichtblick gab es am 19. März. An diesmen Tag hat das Bundesverfassungsgericht endlich über den eingereichten Eilantrag entschieden. Die Vorratsdatenspeicherung blieb nach dieser Entscheidung zwar unverändert in Kraft, aber der Verwendungszweck für die Daten wurde stark eingeschränkt. Wirklich posiives kann ich daran nicht sehen, aber es ist doch immerhin irgendwie ein Lichtblick der auf die Verkündung des eigentlichen Urteils nach der Hauptverhandlung hoffen lässt.

Bis es zur Hauptverhandlung und dann zur Urteilsverkündung kommt werden aber wohl leider noch einige Monate – hoffentlich nicht Jahre – ins Land gehen in denen unsere Telekommunikation weiterhin Erfasst und Protokolliert wird. Diese Zeit sollten wir jedoch nicht damit verbringen Trübsal zu blasen sondern weiter für unsere Rechte und Freiheiten kämpfen und auf die Straße gehen. Wir können zwar nicht direkt etwas gegen die Vorratsdatenspeicherung unternehmen, aber wir können in dieser Zeit weiterhin Aufklärungsarbeit leisten, mehr Menschen über die Problematik des Ausbaus der staatlichen Überwachung durch die Bundesregierung und die EU informieren. Wenn wir etwas bewegen und verändern wollen, dann sollten wir diese Zeit wirklich nutzen.

Siehe auch:

FreiheIT-Blog - 100 Tage VDS

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