Als hätten wir nicht schon genug davon, plant unsere Bundesregierung jetzt die nächste Datenbank. Das bundeseinheitliche Melderegister. Die Idee dazu mag schon länger existieren, aber zur Zeit nimmt diese konkrete Formen an und sollen im Frühjahr als Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht werden. Dieser Gesetzentwurf hat es in sich. Insgesamt sollen in das Melderegister 30 Datensätze aufgenommen werden, darunter Name, Geburtsort, Wohnort, aber auch Daten die die Musterung bzw. den Wehr-/ Zivildienst und das Waffengesetz betreffen, auch soll gespeichert werden, ob und wenn aus welchem Grund die Ausgabe eines Passes verweigert wurde. Die bundeseinheitliche SteuerID darf natürlich auch nicht fehlen. Polizeien und Geheimdienste sollen uneingeschränkt und ohne richterliche Genehmigung auf die Daten zugreifen dürfen. Rasterfahndung wir kommen.
Was vom Bundesinnenministerium als “absolut konsensfähig” bezeichnet wird lässt Datenschützer aufschreien. Mit dieser neuen Datenbank, auf die Polizeien und Geheimdienste uneingeschränkt und unkontrolliert ohne richterliche Kontrolle Zugriff erhalten sollen, lässt die ein vollständiges Profil aller Bundesbürger aufstellen. Ein Punkt bereitet vielen Datenschützern besonders große Kopfschmerzen; die SteuerID, die seit Mitte 2007 jeder Bürger bei seiner Geburt erhält und die erst 20Jahre nach dessen Tot gelöscht wird, soll eben falls in diese Datenbank aufgenommen werden.
Durch die Aufnahme der SteuerID ist jeder Bundesbürger in seiner Gänze mit einer Nummer erfasst. Dies hat das Bundesverfassungsgericht zwar bereits 1969 im sogenannten Mikrozensusurteil verboten, aber dies scheint – mal wieder – beim Bundesinnenministerium keinen zu interessieren.
Die Richter kamen damals zu dem Schluss, dass der Staat statistische Erhebungen machen dürfe, dass er aber nicht das Recht habe, “den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren” und ihn damit “wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist”. Denn es verstoße gegen die Menschenwürde, “Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen”. Das Urteil gilt als Vorläufer des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und es ist bis heute relevant.
Dieses Urteil ist zwar bereits fast 40 Jahre alt, aber dies ändert nichts daran, dass es auch heute noch bei allen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden muss. Leider haben es einige Mitglieder unserer Regierung damit jedoch nicht so wirklich, mir scheint als müsse auch hier – wieder einmal – das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, damit sich dieses mit der Gesetzgebung zum Melderegister befasst.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar bezeichnete das Melderegister als “Datenmolch” und forderte, dass nur “Grundpersonalien” wie Name, Geburtsdatum und Geburtsort in das Register aufgenommen werden. Er äußerte außerdem die Befürchtung, dass es nun nur noch ein kleiner Schritt wäre bis man bei der Personenkennzahl ankommen würde die jeder Bürger in der DDR hatte. Durch die Aufnahme der SteuerID ist die de facto schon passiert.
“Was ist daran so schlimm wenn jeder eine eindeutige Nummer hat?” mag sich nun so mancher fragen. Die Frage ist sicherlich nicht unberechtigt. Immer wenn ein Mensch eine Nummer bekommt wird er auf eine gewisse Weise zu einer Sache, einer Akte oder Datei unter vielen anderen. In einigen Fällen ist dies nicht anders möglich, zum Beispiel an Universitäten oder bei der Bundeswehr, dort bekommt jeder Student bzw. Soldat eine eindeutige Nummer über die er identifiziert werden kann. Hier wird jedoch nur ein kleiner Teil der Daten der Person erfasst und gespeichert. Im Falle des Melderegisters betrifft dies jedoch fast alle Daten der Person, das heißt der ganze Mensch wird zu einer Datei – einer Sache – unter vielen gemacht. Dies verstößt nach Auffassung der Richter des Bundesverfassungsgerichts aber gegen die Menschenwürde und ist in Deutschland verboten.
Unsere Bundesregierung versucht hier wieder einmal ohne Rücksicht auf Menschenwürde und Grundrechte ein Gesetz einzubringen mit dessen Hilfe sie glaubt für mehr Sicherheit zu sorgen und effektiveres Arbeiten der Polizeien und Geheimdienste zu ermöglichen. Die Gefahren die hier – einmal mehr – entstehen werden nicht beachtet. Dadurch, dass alle Daten zentral erreichbar sind und abgefragt werden können ermöglicht dies theoretisch eine Rasterfahndung auf der weitem Gebiet. Diese ist zwar eigentlich Verboten, aber wie der Fall Mikado zeigt interessiert dies leider nicht wirklich, es wird trotzdem gemacht. Auch beim Fall Mikado gerieten unschuldige ins Visier der Ermittler und mussten daraufhin zu unrecht Hausdurchsuchungen und mehr über sich ergehen lassen. Das alles nur weil alleine die Verknüpfung von vielen Daten ergeben hatte, dass sie angeblich ebenfalls zu den Tätern gehören. Die Gefahr, dass dies wieder geschieht würde mit der Einführung des Melderegisters erheblich steigen da die Polizeien hier wesentlich mehr Daten zur Verfügung haben und so auf noch ganz andere Verbindungen stoßen können. Mögen diese auch noch so zufällig sein, sie sind vorhanden und deuten erst einmal darauf hin, dass es sich bei der Person und einen Verdächtigen handelt der kontrolliert, überwacht oder verhaftet werden muss.
Auch die Bundesregierung gehört zu denen die noch nicht verstanden haben, dass man durch solche Gesetze und durch die Einschränkungen die Freiheiten der Bürger nicht mehr Sicherheit bekommt sondern weniger, den Freiheit und Sicherheit gehören zusammen, das eine ist nicht ohne das andere Möglich, wir brauchen die Sicherheit, dass wir in Freiheit leben können und diese Freiheit bietet und Sicherheit, beides gehört zusammen. Einen sehr guten und interessanten Artikel zu diesem Thema gibt es bei Annika im FreiheIT-Blog.