Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Verfahrensbeteiligten im Fall der Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung des Landes NRW den Termin zur Urteilsverkündung zukommen lassen.* Das Urteil soll am 27. Februar verkündet werden.
Das Land NRW hatte dem Landesverfassungsschutz am 20.Dezember 2006 per Gesetz die Erlaubnis erteilt heimlich die Computer von Verdächtigen online zu durchsuchen. Gegen dieses Gesetz würde am 9. Februar 2007 von Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan im Auftrag von Beschwerdeführerin Twister (Bettina Winsemann) Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Jetzt heißt es also noch ein bisschen abwarten und Daumen drücken. Ich persönlich habe keine großen Zweifel daran, dass der erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zugunsten der Beschwerdeführung und somit für unsere Grundrechte und gegen die Online-Durchsuchung entscheidet. Vielversprechend ist auch, dass Papier bereits im Vorfeld angekündigt hat ein Grundsatzurteil zu fällen. Das Verhalten von den Vertretern des Landes NRW und der Bundesregierung beim ersten Verhandlungstag wird wohl auch so einiges zur Urteilsfindung beitragen. Ich bin wie gesagt sehr zuversichtlich was das Urteil betrifft.
*Quelle ist eine Mail von Twister (Bettina Winsemann). Ein Link zur Meldung des Bundesverfassungsgerichtes folgt sobald verfügbar.
[update]
Hier ein Eintrag von Twister im Blog bei Telepolis.
[/update]
[update2]
Das Bundesverfassungsgericht hat den Termin jetzt auch noch einmal in einer Pressemitteilung bestätigt.
[/update2]
Pingback: Online-Durchsuchung: Es wird ernst « FreiheIT-Blog
Pingback: Entscheidung zur Online-Durchsuchung steht offenbar fest » Beitrag » SaarBreaker
Pingback: Volkszertreter? » Open Mind Blog - Termin zur Urteilsverkündung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Onlinedurchsuchung steht fest [Update]