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Bayern hält Abhören von Skype für legal

by Markus Pachali on Jan.26, 2008, under Bundes-Trojaner, Grundrechte, Owl-Content, Politik, Privacy, innere Sicherheit, Überwachung

Es handelt sich um eine Form der Überwachung der Telekommunikation, “die bereits heute unter engen Voraussetzungen bei bestimmten schwerwiegenden Straftaten zulässig ist”. So zitiert heise einen Sprecher des bayrischen Justizministeriums auf Fragen zu einem gestern von verschiedenen Stellen im Internet veröffentlichten Dokument, aus welchem hervorgeht, dass das bayrische Justizministerium scheinbar den Einsatz von Spionagesoftware auf PCs von Verdächtigen plant um deren mit Skype geführten Gespräche mitzuschneiden.

In einigen Teilen Bayerns scheinen nicht nur die Uhren anders zu gehen, dort scheint es auch andere Gesetze zu geben als im Rest der Bundesrepublik. Meines Wissens nach gibt es kein Gesetz welches es Polizisten erlaubt heimlich in Wohnungen einzusteigen um dort auf PCs Schadsoftware in Form von eben dieser “Skype Capture-Unit” zu installieren, oder es Beamten erlaubt diese per Mail auf den Rechner zu bringen. In diesem Fall könnten die Beweise eventuell sogar für ungültig erklärt werden, da die Informationen unter Vorspielung falscher Tatsachen gewonnen wurden. In der Mail dürfte nämlich kaum stehen “Sehr geehrte(r) Verdächtige(r), installieren Sie doch bitte den Trojaner im Anhang damit wir in Zukunft ihre Skype-Kommunikation abhören können.” Sondern eher etwas anderes, vielleicht sogar in der Form wie andere Schadsoftware auch auf PCs kommt.

Bevor man sich in Bayern also weiter Gedanken um den Einsatz von Trojanern macht sollte man sich erst einmal welche darüber machen, wie man ihn überhaupt auf einem legalen Weg auf den PC bekommt und hinterher auch die Beweise verwertbar sind. Beides dürfte schwierig werden sollte das Bundesverfassungsgericht wirklich ein Grundsatzurteil zum Verbot des Bundestrojaners fällen. Die Software die man in Bayern plant einzusetzen könnte unter anderem wegen ihrer “Features” nämlich durchaus durch das Urteil ebenfalls für verfassungswidrig erklärt werden.

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