Erweiterte Befugnisse für Verfassunsgschutz gefordert
by Markus Pachali on Jan.23, 2008, under Online-Durchsuchung, Owl-Content, Politik, Privacy, innere Sicherheit, Überwachung
Die Verfassungsschützer von Bund und Ländern fordert nach einigen Pannen bei Ermittlungen die zur Festnahme von mehreren Terrorverdächtigen im Sauerland im letzten Herbst führten weitere Ermittlungsbefugnisse. tagesschau.de berichtet, dass der ARD ein Arbeitspapier vorliegt aus dem Forderungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz hervorgehen. Die Forderungen sollen sich unter anderem auf mehr Befugnisse bei der Überwachung von Verdächtigen und weniger juristische Hürden beziehen.
Konkret forder die Verfassungsschützer unter anderem dass die akustische und visuelle Wohnraumüberwachung in Zukunft auch unabhängig und ohne Unterstützung der Polizei durchgeführt werden kann, das dies einfacher sei. Desweiteren fordern die Verfassungsschützer eine Genehmigung zur heimlichen Online-Durchsuchung, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Bundesverfassungsgericht diese nicht verbietet, man will also immerhin das Urteil abwarten, im Gegensatz zu einigen anderen. In Internetcafés wird – nach italienischem Vorbild – gefordert, dass allen Nutzern für die Zeit der Internetnutzung eine eindeutige ID zugeordnet wird, welche mit einer anzufertigenden Kopie des Personalausweises verknüpft werden soll, damit soll die anonyme Nutzung des Internets unterbunden werden. Und auch vor Handys machen unsere Verfassungsschützer keinen Halt, “Sinnvoll wäre die Möglichkeit, die Standortdaten von Telekommunikationsgeräten und Funkzellenabfragen beim Provider in Echtzeit abfragen zu können, um kurzfristig operative Maßnahmen einleiten zu können” so heißt es in dem Papier.
Der Verfassungsschutz hat hier scheinbar irgendetwas falsch verstanden, denn die hier geforderten Maßnahmen haben nichts mehr mit dem Schutz der Verfassung zu tun, sonder eher mit deren Bruch. Die geforderten Maßnahmen haben zum einen nichts mehr mit der Arbeit des Verfassungsschutzes zu tun, sondern sind aufgaben der zuständigen Polizeibehörden oder des BKA und sind außerdem, zum Beispiel in Form der Online-Durchsuchung von vielen Stellen als verfassungswidrig oder zumindest verfassungsfeindlich bezeichnet worden, Klarheit wird hier die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht bringen, welche für April diesen Jahres erwartet wird.
Doch das Papier ist umstritten. Hamburg, Hessen und Bremen haben bereits Bedenken angemeldet. Sie halten es weder für nötig, dass der Verfassungsschutz in Echtzeit auf das polizeiliche Informationssystem Inpol zugreift, noch wollen sie, dass Geheimdienstmitarbeiter bei Überwachungen auch so genannte Gefahrenerforschung betreiben – eine klassische polizeiliche Aufgabe.
Diesen Bedenken kann ich mich nur anschließen. Sollte der Verfassungsschutz die von ihm geforderten Befugnisse – auch nur teilweise – bekommen wäre dies ein weiterer Schritt in Richtung Verschmelzung von Polizei und Geheimdiensten, und dies kann nicht das Ziel eines demokratischen Rechtsstaates sein, und schon gar nicht, wenn er sich Recht und Freiheit auch noch auf die Flagge geschrieben hat. Was passiert kann wenn Geheimdienste Polizeiaufgaben übernehmen (und umgekehrt) zeigen viele Beispiele, welche sich unter anderem in der (jüngeren) Geschichte vieler Länder finden.
Dieses Ziel auf das wir mit solchen Befugnissen unweigerlich hin steuern würden kann und darf nicht das eines demokratischen Rechtsstaates sein, eher im Gegenteil er sollte versuchen sich so weit wie möglich von eben diesem Ziel zu entfernen und statt dessen auf ein anderes Ziel hin steuern, auf das Ziel Freiheit, welches auch eine wesentlich größere Sicherheit für alle Bürger bietet.
Siehe auch:
FreiheIT-Blog: Verfassungsschutz fordert mehr Befugnisse
heise: Verfassungsschützer wünschen sich Ausweispflicht für Internet-Cafés
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January 23rd, 2008 on 19:09
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