Irland hats plötzlich eilig

Die irische Regierung hat es auf einmal ganz eilig die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Per Verordnung will man das ganze “innerhalb von einem Monat” über die Bühne bringen und den Telekommunikationsanbietern vorschreiben die Verbindungsdaten über einen Zeitraum von drei Jahren zu speichern. Erfolgt ist diese Reaktion scheinbar auf eine Mahnung aus Brüssel.

Auf den ersten Blick scheint dies merkwürdig, hatte Irland doch erst im Sommer 2006 vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage – über die noch nicht entschieden wurde – gegen die Verordnung eingereicht. Diese Klage bezog sich jedoch nicht wie von vielen angenommen gegen die Vorratsdatenspeicherung an sich, sondern nur gegen die Art und Weise wie der Erlass der EU zustande gekommen ist. Nach Meinung von Irland wären nicht das EU-Parlament und die EU-Kommission zuständig gewesen, sondern der EU-Rat welcher einen Rahmenbeschluss hätte erzielen müssen.

Der aktuelle irische Verordnungsentwurf geht nun ganz im Sinne der ursprünglichen Zielrichtung der irischen Regierung weit über die EU-Vorgaben hinaus. So ist in der EU-Richtlinie eine Höchstspeicherfrist der begehrten Kommunikationsdaten von zwei Jahren vorgesehen. Die Direktive enthält aber weite Ausnahmeregelungen. Dublin muss demnach nur begründen, wieso eine längere Aufbewahrungsdauer für nötig empfunden wird. Für den Telefonsektor existieren in Irland bereits im Anti-Terrorismusgesetz erste Auflagen zur dreijährigen Massendatenlagerung. Strafverfolger können in den Datenbergen ohne große Schranken schürfen. Die Regelung soll nun auf den Internetbereich ausgeweitet werden.

So berichtet heise.

Von Datenschützern und den Zugangsanbietern kamen erwartungsgemäß entsprechende Proteste. Unter anderem wird kritisiert, dass das nationale Parlament kein Mitspracherecht bei der Entscheidung haben soll, sowie das Ausmaß der Speicherdauer, welches mit drei Jahren weit über die von der EU geforderte Maximaldauer von zwei Jahren hinaus geht.

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