“Welt Online” hat ein Interview mit dem Staatsrechtler Otto Depenheuer, welchen man wohl als so etwas wie einen Mentor von Bundesinnenminister Wolf*an* Schäuble betrachten kann, veröffentlicht. Das Interview kann man durchaus als interessant bezeichnen auch wenn es mir an einigen Stellen fast den Magen umdreht, so dass man sich teilweise fragen muss wie man so etwas noch als Staatsrechtler bezeichnen kann. Deppenheuer ist unter anderem auch Autor des Buches “Selbstbehauptung des Rechtsstaates” welches Wolf*gan* Schäuble in der Debatte um die innere Sicherheit laut des Artikels in der Welt empfohlen haben soll. Schenkt man den Kundenrezensionen bei Amazon.de Glauben spricht dies nicht unbedingt für das Buch und seinen Autor.
Da ich leider nicht das ganze Interview hier kopieren und dann auseinanderpflücken kann werde ich mich auf einige Punkte beschränken müssen, die mir als besonders wichtig erscheinen.
WELT ONLINE: Sie dagegen verlangen von den Unschuldigen im Flugzeug ein „Bürgeropfer“. Warum sollen die sich abschießen lassen?
Depenheuer: Sicherheit bekommt man nirgendwo zum freiheitlichen Nulltarif. Als Mitglied einer Gemeinschaft, der man seine soziale Existenz verdankt, kann man sich schon moralisch nicht in die Furche ducken, wenn die Gemeinschaft in Gefahr gerät. Rechte und Pflichten innerhalb einer Gemeinschaft sind nur zwei Seiten einer Medaille. Die Lasten zu tragen ist zugegebenermaßen unangenehmer; sich ihnen zu verweigern aber unmoralisch. Diese Frage muss in einer freiheitlichen Demokratie in öffentlicher Diskussion erörtert werden. Dann wird sich zeigen, ob die Bürger Verantwortung zu tragen bereit sind oder ob sie gelassen und ohne Selbstbehauptungswillen im „Café Unter den Linden“ auf den terroristischen Anschlag warten.
Das in einer funktionierenden Gemeinschaft jeder Rechte und Pflichten und auch Aufgaben übernehmen muss steht sicherlich außer Frage, aber was “sich abschießen lassen” mit “Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen” gemeinsam hat verstehe ich hier nicht so ganz. Was Herr Depenheuer hier fordert ist doch nichts anderes als die Aufwiegung von Leben. Der Leben der Passagiere und der Besatzung des entführten Flugzeugs gegen die Leben der Menschen die eventuell betroffen seit können für das Fall, dass die Entführer das Flugzeug in ein Gebäude fliegen lassen in dem sich Menschen befinden. Bei dieser Forderung hat er jedoch wohl übersehen, das alle Menschen von Geburt an gewisse Grundrechte haben welche unveräußerlich sind und auch nicht ohne weiteres eingeschränkt werden können. Dies kann nur in speziellen Fällen geschehen (z.B. Einschränkung der Bewegungsfreiheit bei Haftstrafen) welche jedoch klar festgelegt sind, dieser Fall fällt nicht darunter und die hier betroffenen Rechte schon gar nicht. Es handelt sich hierbei, wie auch von Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. Februar 2006 festgestellt hat, um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie die Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Diese Rechte können nicht einfach gegeneinander aufgewogen werden und dann gegebenenfalls entschieden werden, dass die Rechte einer Gruppe (oder eines einzelnen) mehr wiegt als die von mehreren. Hier muss ich gerade an eine Szene aus einem der StarTrek Filme denken in der Spok sich mit den Worten “Das Wohl vieler steht über dem Wohl weniger” (oder so ähnlich) opfert um die Enterprise und ihre Besatzung zu retten. Spok wiegt hier sein Leben gegen das der Besatzung der Enterprise auf und entscheidet, dass er sich opfern muss. Dem ein oder anderen Leser wird diese Szene und diese Worte vielleicht bekannt sein. Hierbei muss man jedoch mindestens zwei Dinge bedenken. Zum einen ist die vulkanische Gesellschaft aus der Spok nun einmal stammt eine vollkommen andere mit anderen Werten und Moralvorstellungen als die unsere und zum anderen entscheidet Spok hier selber über sein Leben und überlässt dies nicht anderen. Wenn jedoch in unserem Land Menschen getötet werden sollen um das Leben anderer zu schützen sieht dies anders aus. Zum einen leben wir hier nicht auf Vulkan und zum anderen können die Insassen des Flugzeuges nicht selbst entscheiden. Sollten diese der Meinung sein, dass das Leben anderer mehr wiegt als ihr eigenes, dann haben sie die Möglichkeit aktiv zu werden und sich gegen die Entführer zu stellen, wobei sie hier ihr Leben auch nur riskieren aber nicht direkt geben würden, was meiner Meinung nach ein riesen großer Unterschied ist welcher beachtet werden sollte.
Auf die Frage ob er Guantánamo auch in Deutschland für verfassungstheoretisch für möglich hält antwortet er: “Guantánamo steht als Chiffre für die staatliche Sicherungsverwahrung gefährlicher Terroristen. Das ist der Sache nach nichts Neues: Wir kennen seit Langem eine Sicherungsverwahrung im Strafrecht.” Eine interessante Sichtweise jedoch leider vollkommen falsch, denn Depenheuer hat scheinbar einen ziemlich wichtigen Punk übersehen. Personen die in einem Rechtsstaat wie Deutschland in Sicherheitsverwahrung kommen haben vorher einen fairen Prozess vor einem Gericht bekommen, die Gefangenen in Guantánamo haben dies nicht. Diese werden ohne Prozess und Anklage eingesperrt. Begründet wird dies damit, dass diese Personen angeblich Terrororganisationen nahe stehen, Beweise dafür wurden bislang – soweit mir bekannt – nicht vorgelegt. Was Sicherheitsverwahrung nun also mit Guantánamo zu tun hat ist mir nicht wirklich klar. Scheinbar kennt Herr Depenheuer noch einige geheime Zusätze zum StGB welche nur ihm und vielleicht noch seinen Anhängern bekannt sind.
Herr Depenheuer sollte seine Meinung vielleicht noch einmal überdenken. Man kann sicherlich über vieles nachdenken und abwägen um zu Lösungen für Probleme zu kommen, aber bei einigen Sachen sollte es wirklich bei den (nach Möglichkeit unausgesprochenen) Gedanken bleiben, denn die Gedanken sind bekanntlich frei, aber nur weil man die Hoffnung oder den Glauben hat mit einem Gedanken ein Ziel zu erreichen welches einem wichtig ist muss dies ein guter Gedanke sein es führen viele Wege nach Rom und man sollte bei jedem abwägen welcher von ihnen für alle der sicherste ist.