Erster Verhandlungstag zur Onlinedurchsuchung

Ich gestatte mir die Frage, ob wir vom gleichen Gesetz ausgehen.” Diese Frage stellte heute der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier dem Dirk Heckmann, Vertreter der Landesregierung NRW bei der mündlichen Verhandlung über das Verfassungsschutzgesetz von NRW.

Ähnlich wie Heckmann hatte zuvor Karl Peter Brendel, Staatssekretär des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf (FDP), den Wirbel um die Verfassungsschutzregelung in seinem Land als übertrieben bezeichnet: “In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Online-Durchsuchung”, behauptete er gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Vielmehr werde – im Gegensatz zur geplanten Regelung im Novellenentwurf zum Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) – nur ein zielgerichteter Zugriff auf Kommunikationsdaten insbesondere bei der Internet-Telefonie erlaubt. Quelle: heise

Daraufhin erlaubte sich Gerichtspräsident Papier die Frage ob man “vom gleichen Gesetz” ausgehen würde, da die Formulierung im Gesetz “ganz klar” von heimlichen Zugriffen auf informationstechnische Systeme spreche. Das hätte Herr Heckman wohl “ein bisschen weginterpretiert.” Da hat Herr Papier vollkommen recht, denn in §5 Ziff.11 heißt es

… heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.

Hier wird ganz klar von einer Online-Durchsuchung gesprochen.

Vielversprechend klingt auch, wie tagesschau.de berichtet, dass Hans-Jürgen Papier angekündigt hat zur Frage der online-Durchsuchung ein Grundsatzurteil zu fällen, dass weit über das NRW-Gesetz hinaus Bedeutung haben soll. Das Verfahren werfe einige “grundlegende Fragen über das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit auf”, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats.

Die Zeichen stehen also im Moment ganz gut, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz “kassieren” wird. Darauf deuten zum einen die Aussagen von Hans-Jürgen Papier hin, als auch die Hinweise des Senats an die Landesregierung, dass das Gesetz schwammig formuliert sei, und somit dem “Gebot der Normenklarheit” widerspricht.

Es sieht im Moment also ganz so aus, als hätten Bürgerrechtler und Datenschützer das Bundesverfassungsgericht – mal wieder – auf ihrer Seite. Das ist nicht zu unterschätzen, denn wenn es wirklich zu einem Grundsatzurteil gegen die heimliche Online-Durchsuchung kommt, dann ist daran auch die Bundesregierung gebunden, und das BMI und BKA müssten auf ihre Forderung nach der Online-Durchsuchung die im Moment noch in der Novelle zum BKA-Gesetz geplant ist. Und das für immer.

Bis das Urteil verkündet wird, dauert es wohl noch bis zum April 2008, die Gefahr von Grundrechtseingriffen durch den Staat ist also noch lange nicht beseitigt, alleine schon wegen der bevorstehenden Vorratsdatenspeicherung. Es ist also noch lange nicht an der Zeit zu sagen “okay, jetzt warte ich erst einmal ab”, gerade jetzt ist es an der Zeit noch weiter zu Kämpfen und noch mehr Druck auf die Politik zu machen um zu zeigen, dass wir diese Überwachung nicht wollen. Die Reaktionen aus Karlsruhe zeigen, dass wir erfolg haben können und auf dem richtigen Weg sind, gehen wir ihn weiter.

Siehe auch:

heise.de: Viel Skepsis in Karlsruhe gegenüber verdeckten Online-Durchsuchungen

FreiheIT-Blog: Online-Durchsuchung die Erste

Netzpolitik: Überblick: Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgericht

Law-Blog: Erst lesen, dann verhandeln

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2 Responses to Erster Verhandlungstag zur Onlinedurchsuchung

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