Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag (18.05.07) in einer sprichwörtlichen Nacht und Nebelaktion, nämlich Nachts gegen zwei Uhr morgens (heise Link) einige Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) verabschiedet. Darunter unter anderem auch den seit längerer Zeit heftig diskutieren Paragraphen 202c (sogenannter “Hackertool-Paragraph”). Dieser Paragraph verbietet die Verwendung, Entwicklung und Verbreitung von Programmen mit denen man sich unautorisierten Zugang zu einem Netzwerk und/ oder Computer verschaffen kann. Auf den ersten Blick klingt das sicherlich sehr gut, kann man so doch endlich besser gegen die Personen vorgehen, die versuchen in andere Computer einzudringen, dort Schaden anzurichten und sich vllt auch persönlicher Daten bemächtigen.
Aber das ganze hat auch eine andere Seite. Was ist mit den Personen deren Job es ist Netzwerke und/ oder Computer gegen Personen absicher müssen, die entweder im Ausland leben, und auf die somit 202c nicht zutrifft, oder die er nicht interessiert? Diese Leute verwenden in den meisten Fällen die gleichen Programme wie sie auch von den Angreifern verwendet werden. Denn bei diesen Programmen ist es nicht anders wie mit einigem anderen auch, erst in der falschen Hand kann es verwendet werden um damit Schaden anzurichten. Wer also in Zukunft ein sicheres System haben will wird wohl nicht drum herum kommen entweder mit einem Bein permanent im Knast zu stehen, oder ins Ausland zu gehen.
Wo ist da jetzt die schon erwähnte Ironie? Ganz einfach, zu finden ist sie an zwei Stellen. Zum einen herrscht hier, gerade im Bereich der Informatik Fachkräftemangel, welcher auch in den nächsten Jahren noch ansteigen soll. Was dazu führt, dass immer mehr Informatiker aus dem Ausland nach Deutschland geholt werden (nein, ich habe nix gegen Ausländer). Und anstatt dafür zu sorgen, diesen Sektor mehr Leuten aus dem Inland schmackhaft zu machen, werden die Arbeitsbedingungen noch erschwert oder ganz unmöglich gemacht, so das noch mehr Fachkräfte das Land verlassen.
Der andere Punkt ist der, dass solche Programme zum einen Verboten werden sollen, die Bundesregierung aber gleichzeitig an einem Programm arbeitet, bzw arbeiten lässt, mit dem Ermittler von Polizei, Verfassungsschutz, BND, etc. heimlich online PCs von Bürgern durchsuchen können.
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